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Die Website der Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wird derzeit neu gestaltet und überarbeitet.
Ein Relaunch der Seite folgt in Kürze!
Wien, im März 2010
Seit Mitte der 1990er Jahre, einhergehend mit den internationalen und österreichischen Entwicklungen im Bereich Aufarbeitung der NS-Zeit, widmet sich die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG Wien) intensiv den Fragen von Entschädigung und Restitution von in der NS-Zeit entzogenen Vermögenswerten.
Mit der Etablierung des „Mauerbach-Fonds für bedürftige Überlebende des Holocaust“ im Jahre 1996 übernahm die IKG Wien – wie sie es auch unmittelbar nach 1945 schon getan hatte – wieder verstärkt die Interessensvertretung der österreichischen Überlebenden der Shoah und deren Nachkommen, unabhängig von ihrem aktuellen Wohnsitz. Die im Rahmen des Mauerbach-Fonds geknüpften tausenden Kontakte mit österreichischen Holocaust-Überlebenden weltweit bildeten im Juni 1999 die Basis für die Entscheidung des Präsidenten der IKG Wien, Dr. Ariel Muzicant, eine eigene „Anlaufstelle für Jüdische NS-Verfolgte in und aus Österreich und deren Nachkommen“ zu gründen. Ziel war es einerseits, den Opfern des NS-Regimes und ihren Nachkommen eine adäquate Beratung zukommen zu lassen, und andererseits, Lücken in der österreichischen Entschädigungs- und Restitutionspraxis aufzuzeigen, um bis dahin ausgebliebene Rechte für die Shoah-Überlebenden und deren Nachkommen durchzusetzen bzw. eine Durchsetzung anzuregen.
Dies ist unter anderem in den Bereichen Kunstrückgabe und Naturalrestitution sowie Pensionsrecht immer wieder gelungen.
Mit der Umwandlung der Anlaufstelle in die nunmehrige „Abteilung für Restitutionsangelegenheiten“ im Jänner 2009 und der damit verbundenen Schwerpunktverlagerung auf Kunst- und Liegenschaftsrestitution führt die IKG Wien ihre aktive Mitgestaltung in Restitutions- und Entschädigungsfragen sowie die Vertretung der Interessen der österreichischen Shoah-Überlebenden und deren Nachkommen weiter.
Israelitische Kultusgemeinde Wien
Abteilung für Restitutionsangelegenheiten
Desider-Friedmann-Platz 1
A-1010 Wien
Tel: +43 (1) 531 04-201
Fax: +43 (1) 531 04-219
E-Mail: restitution@ikg-wien.at
Das Thema Kunstrückgabe bildet seit Sommer 1999 einen Tätigkeitsschwerpunkt der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. MitarbeiterInnen der IKG Wien sind kooptierte Mitglieder in der Kommission für Provenienzforschung sowie nicht stimmberechtigte Mitglieder der Wiener Rückstellungskommission. Das für die Kunstrückgabe zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) tritt ebenso wie diverse Landesmuseen und Sammlungen regelmäßig an die IKG Wien heran, mit der Bitte, die RechtsnachfolgerInnen in Kunstrückgabefällen zu eruieren. In den Restitutionsberichten der letzten 10 Jahre bzw. zuletzt im Kulturbericht 2008 beschrieb das Ministerium die Arbeit der IKG Wien als „zentralen Beitrag“ zum Thema.
Gegenüber öffentlichen Institutionen tritt die IKG Wien als Vermittlerin auf, des Weiteren betreibt sie politisches Monitoring in Zusammenhang mit Kunstrückgabe. Die IKG Wien hat in den letzten Jahren immer wieder auf bestehende Probleme und Unzulänglichkeiten im Kunstrückgabegesetz von 1998 hingewiesen.
Aufgrund der Initiative der IKG Wien wurde schließlich im November 2009 die Novelle zum Kunstrückgabegesetz im Parlament beschlossen.
Leider unterliegt auch nach der Novellierung die Stiftung Leopold Museum nicht dem Kunstrückgabegesetz (siehe dazu: www.raubkunst.at).
Aktuell ist nur mehr eine Frist betreffend Naturalrestitution von Liegenschaften offen: Bis 15. Dezember 2011 können noch Anträge auf Naturalrestitution von Liegenschaften, die sich zum Stichtag 17. Jänner 2001 im Eigentum des Bundeslandes Niederösterreich befunden haben, an die Schiedsinstanz für Naturalrestitution beim Allgemeinen Entschädigungsfonds gestellt werden.
Auf Initiative der IKG Wien war zuvor die Frist für Anträge an die Schiedsinstanz beim Allgemeinen Entschädigungsfonds auf Naturalrestitution von Liegenschaften, die sich am 17. Jänner 2001 im Eigentum bestimmter Bundesländer oder Städte bzw. Gemeinden befanden, bis 31. Dezember 2009 verlängert worden (Bundesländer: Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Stadt Wien; Gemeinden: Bad Ischl, Frauenkirchen, Kobersdorf, Korneuburg, Mattersburg, Oberwart, Purkersdorf, Vöcklabruck, Wiener Neudorf).
Die Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der IKG Wien begleitet zahlreiche Anträge, die aufgrund der umfangreichen historischen Überprüfung von entzogenen Liegenschaften fristgerecht eingebracht werden konnten.
Der Allgemeine Entschädigungsfonds verfügt über Datenbanken und eine umfassende Aktendokumentation aller Liegenschaften im Eigentum der Stadt Wien und des Bundeslandes Oberösterreich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Abteilung für Restitutionsangelegenheiten der IKG Wien oder direkt beim Allgemeinen Entschädigungsfonds:
Allgemeiner Entschädigungsfonds, Parlament, Dr.-Karl-Renner-Ring 3, A-1017 Wien
Tel.: +43-1-408 12 63, Fax: +43-1-310 00 88
Email: gsf-sekretariat@nationalfonds.org;
Internet: www.nationalfonds.org
An den Allgemeinen Entschädigungsfonds konnten zur monetären Abgeltung Anträge für Schäden in den folgenden Vermögenskategorien gestellt werden: liquidierte Betriebe, Konzessionen und anderes Betriebsvermögen, Immobilien, Bankkonten, Aktien, Schuldverschreibungen, Hypotheken, bewegliches Vermögen, Versicherungspolizzen, berufs- oder ausbildungsbezogene Verluste. NS-Verfolgte und deren ErbInnen waren antragsberechtigt. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist bereits am 28. Mai 2003 abgelaufen ist und derzeit nur mehr die Abschlusszahlungen abgewickelt werden.