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ENTSCHÄDIGUNGSFONDS: FRIST FÜR
ANTRÄGE BIS ENDE 2009 VERLÄNGERT -
MEHRHEIT IM VERFASSUNGSAUSSCHUSS


Beiträge / Wissenschaft & Forschung
geschrieben von Anlaufstelle am 05.06.2008, 08:59 Uhr

Wien (PK) - Die Frist für die Einbringung von Anträgen auf Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz wird erneut verlängert. Die Abgeordneten einigten sich im Verfassungsausschuss des Nationalrats am Donnerstag auf Basis eines Antrags der ÖVP mit breiter Mehrheit darauf, Anträge generell bis zum 31. Dezember 2009 zuzulassen. Damit haben ehemalige Eigentümer bzw. deren Erben noch rund eineinhalb Jahre Zeit, Liegenschaften zurückfordern, die ihnen durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden.

Die Liegenschaften müssen sich im Jänner 2001 entweder im Eigentum des Bundes befunden haben oder im Besitz jener Länder und Gemeinden gestanden sein, die sich entschlossen haben, auf die im Entschädigungsfondsgesetz verankerte Schiedsinstanz zurückzugreifen. Sollte sich eine Gemeinde erst sehr spät zu Naturalrestitutionen entscheiden, kann die Antragsfrist individuell um bis zu weitere zwei Jahre erstreckt werden.


Quelle: Parlament (OTS, APA0712 5 II 0144, 29.05.2008)

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