ANERKENNUNGSLEISTUNG AN VERFOLGTE FÜR ARBEIT IN EINEM GHETTO
Beiträge / Wissenschaft & Forschung
geschrieben von Anlaufstelle am 25.10.2007, 05:19 Uhr
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Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen übernimmt die Durchführung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto.
Das Bundeskabinett hat am 19. September 2007 beschlossen, dass NS-Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher keine sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung gefunden hat, eine Kapitalzahlung von 2.000 ¤ erhalten können.
Die Richtlinie der Bundesregierung richtet sich an Verfolgte, deren Tätigkeit im Ghetto nicht alle Merkmale eines rentenrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt. Sie können eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000 ¤ erhalten, wenn sie in einem Ghetto ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichem Verhältnis gearbeitet haben und diese Tätigkeit rentenrechtlich nicht berücksichtigt wurde.
Die Richtlinie erfasst damit Lebenssachverhalte, die weder im Rahmen des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto (ZRBG) berücksichtigt noch im Rahmen des EVZ-Stiftungsgesetzes entschädigt werden konnten.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ist mit der Durchführung der Richtlinie beauftragt.
Ziel ist es, den Antragstellern möglichst schnell und unbürokratisch die vorgesehene Leistung zukommen zu lassen.
Das Bundesamt hat nach Bekanntgabe des Beschlusses der Bundesregierung mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie begonnen. Für Auskünfte steht ab sofort ein telefonischer Service unter +49 (0) 1888 7030 1324 zur Verfügung.
Antragsformulare finden sie im Internet unter:
http://www.badv.bund.de/003_menue_links/f0_ghetto/index.html [1] (click: Antragsformular für die Anerkennungsleistung Ghettoarbeit; click: application form)
Kontakt:
Bundesamt für zentrale Dienste
und offene Vermögensfragen
D-53221 Bonn
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