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Newsletter #4, August 2005
|  Die vierte Nummer unseres Newsletters ist dem Schwerpunkt Sozialleistungen gewidmet. Mit Unterstützung der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist es gelungen, eine Art Leitfaden für die Antragstellung auf Begünstigtenpension, Pflegegeld und Hinterbliebenenpension zusammenzustellen. Die PVA hat einen telephonischen Auskunftsdienst eingerichtet, der alle Betroffenen wahlweise auf Englisch über die Voraussetzungen und den Stand des Antragsverfahrens informiert.
Die Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde versendet in regelmäßigen Abständen auch einen Newsletter, der über das Thema Entschädigung für NS-Verfolgte in und aus Österreich informiert. Wenn auch Sie in Zukunft regelmäßige Informationen erhalten, oder die schon veröffentlichten Newsletter herunterladen wollen, lesen Sie bitte hier weiter. |
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Donnerstag, 18. Dezember 2008, 18:30 Uhr
Ort: Jüdisches Museum Wien, Dorotheergasse 11, A-1010 Wien
Mit Datenschutz-Argumenten hat das Internationale Rote Kreuz jahrzehntelang den Zugang zum größten Holocaust-Archiv der Welt blockiert. Sein International Tracing Service (ITS) in Bad Arolsen (Hessen) verfügt über einen Bestand von rund 50 Millionen Dokumenten zu rund 17,5 Millionen Menschen. Aufgabe des Suchdienstes war und ist die Sammlung, Ordnung, Aufbewahrung und Auswertung von Unterlagen über zivile Opfer der NS-Herrschaft.
Im November 2007 kam es nach großem internationalem Druck zur Freigabe der Akten für die historische Forschung. Paul Shapiro war maßgeblich an der Öffnung des ITS-Archivs beteiligt. In seinem Vortrag wird er über die politischen Hintergründe, die diplomatischen Schritte zur Öffnung, die Inhalte des ITS-Archivs, seine Zugänglichkeit und die neuen Chancen für die Holocaust-Forschung sprechen.
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Mit einer politischen Aktion machte die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) gestern um 11.00 Uhr vor dem Leopold Museum auf das Raubkunst-Dilemma der gleichnamigen Privatstiftung aufmerksam. Absperrbänder mit der Aufschrift „RAUBKUNST TATORT” versperrten kurzfristig den Zutritt zum Museum. Plakate mit den zur Debatte stehenden Kunstwerken fordern in Anlehnung an offizielle Fahndungsposter auf, die Restitution zu unterstützen. Sie werden unter anderem an Sicherheits- und Justizbehörden versandt.
Download Text, Bilder und Video unter www.raubkunst.at
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Im Rahmen der Ausstellung:
„Das Dreieck meiner Kindheit. Eine jüdische Vorstadtgemeinde in Wien XV“
Das Haus Herklotzgasse 21 im 15. Wiener Gemeindebezirk ist nicht nur jener Ort, an dem im Jahr 2000 große Teile des Archivs der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wiederentdeckt wurden.
Einer Initiative der heutigen MieterInnen des Hauses ist es zu verdanken, dass dieser Ort im Rahmen des Projekts Herklotzgasse 21 (www.herklotzgasse21.at) zum Ausgangspunkt der Erforschung der Geschichte einer jüdischen Vorstadtgemeinde wurde, die von 30. Oktober bis 28. November 2008 in einer Ausstellung und von 12. bis 14. November 2008 in einer wissenschaftlichen Tagung präsentiert und diskutiert wird.
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30. Oktober 2008 bis 28. November 2008
So – Fr, 10-18 Uhr
Herklotzgasse 21, A-1150 Wien
Die Ausstellung findet in den Räumen des ehemaligen Gemeindehauses in der Herklotzgasse 21 statt.
Das Haus bildete neben dem Turnertempel und der Storchenschul einen der drei zentralen Orte einer jüdischen Vorstadtgemeinde. In den verschiedenen Geschoßen und anhand umfangreichen Film- und Bildmaterials wird die Geschichte der Gemeinde aufgerollt und das Leben der ehemaligen BewohnerInnen dargestellt. Ein umfangreiches Rahmenprogramm (Workshops, Führungen. Abendveranstaltungen) wird die Ausstellung begleiten.
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Aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich können anspruchsberechtigte Personen eine einmalige Zuwendung in der Höhe von EUR 1.000,- erhalten (sogenannte Erinnerungszuwendung, BGBl. I 64/2008).
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Wien (PK) - Die Frist für die Einbringung von Anträgen auf Naturalrestitution nach dem Entschädigungsfondsgesetz wird erneut verlängert. Die Abgeordneten einigten sich im Verfassungsausschuss des Nationalrats am Donnerstag auf Basis eines Antrags der ÖVP mit breiter Mehrheit darauf, Anträge generell bis zum 31. Dezember 2009 zuzulassen. Damit haben ehemalige Eigentümer bzw. deren Erben noch rund eineinhalb Jahre Zeit, Liegenschaften zurückfordern, die ihnen durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden.
Die Liegenschaften müssen sich im Jänner 2001 entweder im Eigentum des Bundes befunden haben oder im Besitz jener Länder und Gemeinden gestanden sein, die sich entschlossen haben, auf die im Entschädigungsfondsgesetz verankerte Schiedsinstanz zurückzugreifen. Sollte sich eine Gemeinde erst sehr spät zu Naturalrestitutionen entscheiden, kann die Antragsfrist individuell um bis zu weitere zwei Jahre erstreckt werden.
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Das United States Holocaust Memorial Museum betreibt seit 1993 eine Datenbank, in der sich Überlebende des Holocaust und Nachkommen von Überlebenden registrieren lassen können: www.ushmm.org/registry
Mehr als 196.000 Personen haben davon bereits Gebrauch gemacht. Die Daten werden streng vertraulich behandelt. Allein die Anzeige des Namens, des Geburtsortes und des Aufenthaltsortes während der NS-Zeit ermöglicht es den Besuchern, die selbst oft Überlebende oder Nachkommen von NS-Verfolgten sind, nach Verwandten, Freunden und Bekannten zu suchen und diese – unter Wahrung des Datenschutzes – mit Hilfe der Registry-Abteilung zu kontaktieren. Die Datenbank stellt auch eine bedeutende Dokumentation der NS-Verfolgung dar.
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Mittwoch, 16. Jänner 2008, 20:30 Uhr (Open End)
Ort: Österreichisches Filmmuseum, 1010 Wien, Augustinerstrasse 1 (im Gebäude der Albertina)
Der erste Abend der neuen Reihe Filmdokumente zur Zeitgeschichte, zugleich der erste Diskussionsabend im „Bedenkjahr“ 2008, behandelt das für die Geschichte des 20 Jahrhunderts wie für den Dokumentarfilm paradigmatische, traumatische Ereignis: die NS-Konzentrationslager.
Die Britische Armee fertigte bei der Befreiung des KZ Bergen-Belsen im April 1945 Filmdokumente an, die bereits zum damaligen Zeitpunkt als juristisches und als ästhetisches Problem erkannt wurden. Die Kameraleute wussten nicht, wie sie mit den Gräueln, mit denen sie sich konfrontiert sahen, umgehen sollten; ihre Versuche, vom Ausmaß des Sterbens filmisch Zeugnis abzulegen scheiterten an der Unfähigkeit der Filmapparatur und der erprobten Dramaturgien, den Terror der Lager darstellen zu können.
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1. Bei dem mit großem medialem Einsatz agierenden Unternehmen "A Letter to the stars" werden in showmäßig organisierten "Events" sowohl die Gefühle der Überlebenden kommerzhaft instrumentalisiert, als auch die österreichische Jugend mit zu geringer fachlicher Vorbereitung durch Mausklick mit der Shoah konfrontiert ("rent your survivor").
2. Bei Großveranstaltungen von 250 teilnehmenden Überlebenden ist die fachliche Betreuung nicht gesichert, im Gegenteil, Fachleute warnen vor der Gefahr einer "Retraumatisierung" durch das Event.
3. Durch derartige Events mit Kirtagscharakter und Aktionen wie dem Schreiben von Briefen an Tote erfolgt weder für Überlebende noch für die heutige österreichische Jugend, eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte Österreichs.
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Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen übernimmt die Durchführung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto.
Das Bundeskabinett hat am 19. September 2007 beschlossen, dass NS-Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher keine sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung gefunden hat, eine Kapitalzahlung von 2.000 ¤ erhalten können.
Die Richtlinie der Bundesregierung richtet sich an Verfolgte, deren Tätigkeit im Ghetto nicht alle Merkmale eines rentenrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses erfüllt. Sie können eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000 ¤ erhalten, wenn sie in einem Ghetto ohne Zwang in einem beschäftigungsähnlichem Verhältnis gearbeitet haben und diese Tätigkeit rentenrechtlich nicht berücksichtigt wurde.
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Wegen des großen Publikumsinteresses verlängert das Jüdische Museum Wien die Ausstellung
"Ordnung muss sein. Das Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien"
um eine Woche bis zum 28. Oktober 2007.
Texte, Fotos und Videos zur Ausstellung unter www.vwi.ac.at.
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Sonntag, 14. Oktober 2007, 12.30 bis ca. 23.30 Uhr
Ort: Österreichisches Filmmuseum, 1010 Wien, Augustinerstrasse 1 (im Gebäude der Albertina)
Ein außergewöhnliches, bisher nicht veröffentlichtes Filmdokument aus dem Jahr 1975 erlebt im Österreichischen Filmmuseum seine erste Kinopräsentation. Der Filmemacher Claude Lanzmann drehte im Zuge der Arbeit an seinem epochalen Werk "Shoah" in Rom ein langes und beeindruckendes Gespräch mit dem Wiener Rabbiner Benjamin Murmelstein (1905–1989). Im Zentrum stand Murmelsteins ambivalente Rolle als hochrangiger jüdischer Funktionär der von Eichmann kontrollierten Israelitischen Kultusgemeinde Wien in der NS-Zeit und als „Judenältester“ des Ghettos Theresienstadt. Das Material fand keinen Eingang in "Shoah" und liegt im United States Holocaust Memorial Museum ungeschnitten vor.
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A list of approximately 7,000 names of owners of bank accounts and other properties in Israel that were not claimed after World War II have been listed on the website of the Company for Location and Restitution of Holocaust Victims' Assets Ltd.
The list and application for restitution is available in Hebrew at www.hashava.org.il and in English at www.hashava.org.il/eng.
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Wien, 16. April 2007: „Naturalrestitution an NS-Opfer“ – Ein Symposion und eine Podiumsdiskussion, veranstaltet vom Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien und der Israelitischen Kultusgemeinde Wien
Trotz des strahlend schönen Wetters und frühsommerlicher Temperaturen war das Dachgeschoss im Wiener Juridicum voll: Zahlreiche prominente Rechtsprofessoren, Studenten und andere interessierte Zuhörer waren gekommen, um mit Restitutionsexperten einen Nachmittag lang über die Umsetzung eines zentralen Teils des Washingtoner Abkommens und des auf ihm beruhenden Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) des Jahres 2001 zu diskutieren: eine erste Zwischenbilanz über die Entscheidungspraxis der für Rückgabeempfehlungen zuständigen Schiedsinstanz für Naturalrestitution.
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Im Jahr 1998 wurde in Österreich ein neues Kunstrückgabegesetz (BGBl 181/1998) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, in der NS-Zeit enteignete Kunst- und Kulturgegenstände, die sich heute in österreichischen Bundesmuseen und -sammlungen befinden, an die ursprünglichen EigentümerInnen oder deren RechtsnachfolgerInnen zurückzugeben. Neben der systematischen Überprüfung der Bestände der Bundesmuseen und -sammlungen durch die Kommission für Provenienzforschung fungiert diese auch als Ansprech- und Koordinierungsstelle für Restitutionsansuchen weiterer Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden).
Nähere Informationen zu Grundlagen der Kunstrestitution, Tätigkeit der Kommission für Provenienzforschung sowie Ergebnisse der Provenienzforschung in österreichischen Bundesmuseen und -sammlungen finden Sie unter: www.provenienzforschung.gv.at
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